27. März 2018
Datenschutz-Grundverordnung der EU (DSGVO)
Worum geht es bei der DSGVO überhaupt?
Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU regelt die Datenschutzrechte der EU-Bürger.
Die DSGVO trat bereits am 25. Mai 2016 in Kraft. Die EU-Mitgliedstaaten müssen die DSGVO allerdings erst ab dem 25. Mai 2018 anwenden.
In Deutschland gibt es schon hohe Datenschutz-Grundsätze, deshalb ändert sich hier nicht so viel wie in anderen EU-Ländern.
Was bedeutet das genau?
- Verbot mit Erlaubnisvorbehalt:
Daten nur mit Zustimmung speichern und verarbeiten - Datensparsamkeit:
Nur wirklich benötigte Daten speichern und alle unnötigen (bereits gespeicherten) zu Sicherheit löschen - Zweckbindung:
Daten nur für den genannten Zweck speichern und verarbeiten - Datenrichtigkeit:
Daten regelmäßig prüfen und nur bei Gewissheit speichern - Datensicherheit:
Daten nur sicher und geschützt übertragen - Recht auf Löschung:
Alle gespeicherten Daten einer Person müssen einfach löschbar sein. - Recht auf Datenübertragbarkeit:
Alle gespeicherten Daten einer Person müssen einfach exportiert und weitergegeben werden können. - Rechenschaftspflicht:
Nachweisbarkeit der Einhaltung aller Datenschutzprinzipien
Und was müssen wir jetzt tun?
Websites
- Datenschutz-Texte:
Datenschutzerklärung muss von jeder Unterseite aus per 1 Klick erreichbar sein
Texte müssen aktualisiert werden - HTTPS/SSL:
Einbindung eines SSL-Zertifikats sorgt für sichere Übertragung von Daten (z. B. in Formularen) - Cookies:
Nur relevante/nötige Cookies setzen
Cookie-Banner einbinden - Kontaktformular:
Aktive Zustimmung des Nutzers einholen - Social Plugins:
Nur datenschutzkonforme Plugins nutzen bzw. nur nach Einwilligung des Nutzers integrieren - Sicherheits-Updates:
Regelmäßige System-Updates (z. B. WordPress-Plugins) zur Gewährleistung der Sicherheit
E-Mail-Marketing
- Einwilligung/Zustimmung:
Double-Opt-In und Checkbox in Newsletter-Formulare integrieren - Freiwilligkeit:
Services müssen auch ohne optionale Zustimmung möglich sein (z. B. Kauf ohne zwingende Newsletter-Anmeldung) - Zweckgebundenheit:
Deutlich klarmachen, wofür sich ein Nutzer anmeldet - Nachweisbarkeit:
Zustimmung des Nutzers dokumentieren - Widerrufmöglichkeit:
Einwilligung muss jederzeit widerrufbar sein
Sind Sie bereit für die DSGVO?
Hier gibt es einen Test, der die Antwort liefert:
https://www.test-dsgvo.de/
Weitere Quellen
https://www.e-recht24.de/datenschutzgrundverordnung.html
https://www.mailjet.de/dsgvo/
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